Welches gewerbliche Schutzrecht kommt für Sie in Frage?
- Haben Sie eine technische Erfindung gemacht oder ein neues Verfahren entwickelt? Dann sollten Sie überlegen, Patentschutz zu beantragen.
- Sie haben eine Entwicklung gemacht, die Sie sehr schnell schützen wollen? Eine Gebrauchsmuster-Anmeldung wäre hier die richtige Wahl
- Designschutz kommt für neue äußere Form- und Farbgestaltungen für ein Erzeugnis in Betracht, die Sie entworfen haben.
- Wenn Sie den Namen oder die Bezeichnung eines Produktes oder einer Dienstleistung schützen lassen wollen, können Sie diese als Marke eintragen lassen.
In folgenden Situationen können wir Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung aus unternehmerischer und anwaltlicher Tätigkeit beraten und unterstützen:
- Anmeldung und Verlängerung von gewerblichen Schutzrechten in Deutschland, Europa und weltweit
- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über gewerbliche Schutzrechte, seien Sie betroffen von Abmahnungen oder auch von Verletzungen Ihrer eigenen Schutzrechte
- Vertragsbeziehungen zu Ihren Auftraggebern, Nutzung lizenzierter Schutzrechte
- Schutz und Lizenzierung Ihrer Erfindungen (Patente, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, etc.)
- Arbeitsrechtliche Lösungen für besondere Aufgabenstellungen, die Flexibilität erfordern
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwältin Iris Thome