Marken und Patente

Der Weg zum Markenschutz

Der Markenschutz entsteht nicht nur durch Eintragung beim Markenamt, sondern bereits bei der Nutzung der Marke im Geschäftsverkehr, soweit sie eine Verkehrsgeltung oder eine notorische Bekanntheit erreicht hat.

Wann genau dies der Fall ist, ist allerdings schwer zu ermitteln, sodass die Eintragung der Marke der sicherere Weg ist, um Markenschutz zu erhalten.

1. Markenrecherche

Jeder Markenanmeldung sollte eine sorgfältige Markenrecherche vorangehen, um zu ermitteln, ob bereits identische oder ähnliche Marken für die gewünschten Waren oder Dienstleistungen eingetragen sind. Sie genießen vorrangigen Schutz und können der neuen Markeneintragung entgegengehalten werden. Wichtig ist hierbei, den Geltungsraum genau abzustecken. Möchte man die Marke nur für den Geltungsbereich der BRD eintragen lassen, genügt eine deutschlandweite Recherche. Soll die Marke hingegen europaweit oder international eingetragen werden, ist das Recherchegebiet entsprechend auszuweiten.

Wie führen für Sie vor jeder Markenanmeldung eine umfangreiche und passgenaue Markenrecherche durch!

2. Markenanmeldung

Verlief die Markenrecherche ergebnislos, geht es im nächsten Schritt zur eigentlichen Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Die Anmeldung muss folgende Mindestangaben enthalten:

  • Die Identität des Anmelders
  • Die Wiedergabe der Marke
  • Ein Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden soll

Dabei ist von zentraler Bedeutung die sorgfältige Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, was entsprechend der Nizza Klassifikation für Waren- und Dienstleistungen zu klassifizieren ist.

Wir erstellen für Sie in enger Absprache ein für Ihre Bedürfnisse passgenau zugeschnittenes Verzeichnis.

Das Markenamt selbst prüft im Rahmen des Prüfungsverfahrens, ob alle formalen Voraussetzungen eingehalten sind, das Zeichen schutzfähig ist und keine absoluten Hinderungsgründe vorliegen. Nicht geprüft wird von Amts wegen, ob identische oder ähnliche Voreintragungen bestehen.

Dafür haben die Inhaber älterer Marken die Möglichkeit, beim DPMA Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist beginnt ab dem Tag der Veröffentlichung der Marke im Markenblatt und endet nach Ablauf von 3 Monaten. Bei erfolgreichem Widerspruch wird die Marke durch Beschluss ganz oder teilweise gelöscht.

3. Schutzumfang und -dauer

Durch die Eintragung der Marke erhalten Sie das ausschließliche Recht, die Marke für die eingetragenen Waren und/oder Dienstleistungen zu nutzen (positives Benutzungsrecht) und anderen die Nutzung zu untersagen (negatives Verbietungsrecht).

Der Markenschutz besteht ab dem Tag der Anmeldung zunächst für 10 Jahre, kann aber gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.

Kosten

Die reine Anmeldegebühr für eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt beträgt für bis zu drei Nizza-Klassen 300,00 €, bei elektronischer Anmeldung 290,00 €. Jede weitere Klasse wird mit 100,00 € zusätzlich berechnet.

Standorte

PFP Rechtsanwälte GmbH

Kanzlei für Recht und Steuern

Graf-Adolf-Platz 1-2
40213 Düsseldorf

info@pfp-beratung.de

Fon: +49 211 302 158 00