Marken und Patente

Europäische und internationale Marken

Der Markenschutz kann nur für einzelne Länder beantragt werden. Zuständig sind in diesem Fall die jeweils nationalen Markenämter, in Deutschland das deutsche Patent- und Markenamt. Sind Sie mit Ihrer Marke aber europa- oder weltweit unterwegs, gibt es zwei weitere Möglichkeiten, den räumlichen Schutzbereich Ihrer Marke auszuweiten.

1. Unionsmarke

Die Unionsmarke gewährt einen einheitlichen Schutz für den gesamten Raum der Europäischen Union. Zuständig ist das Europäischen Markenamt EUIPO.

Allerdings muss die Schutzfähigkeit der Marke in allen Mitgliedsstaaten vorliegen. Erfolgt in einem Staat eine Zurückweisung der Anmeldung, fällt die gesamte Marke EU-weit.

2. IR-Marke

Ein internationaler Markenschutz besteht bei Registrierung einer sog. IR-Marke bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Hier können auf der Grundlage einer bereits bestehenden Basismarke weitere internationale Staaten in den Schutzumfang aufgenommen werden. Weist ein Land die Anmeldung zurück, bleibt der Schutz in den anderen Ländern – anders als bei der Unionsmarke – bestehen.

Kosten

Das europäische Markenamt EUIPO erhebt eine Gebühr in Höhe von 850,00 € für die erste Nizza-Klasse. Für die zweite Nizza-Klasse fallen 50,00 € und ab der dritten Klasse jeweils 150,00 € an.

Für die Internationale Registrierung fällt zunächst eine Grundgebühr in Höhe von 653,00 CHF sowie weitere individuelle Ländergebühren, je nach den gewählten Staaten, in denen der Markenschutz wirksam werden soll, an.

Standorte

PFP Rechtsanwälte GmbH

Kanzlei für Recht und Steuern

Graf-Adolf-Platz 1-2
40213 Düsseldorf

info@pfp-beratung.de

Fon: +49 211 302 158 00