Das deutsche Markengesetz definiert eine Marke als „alle Zeichen, die geeignet sein können, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden“.
Als Markenformen kommen z.B. in Betracht:
- Wortmarken
- Bildmarken
- Wort-/Bildmarken
- dreidimensionale Marken
- Hörmarken
- Kennfadenmarken
- und sonstige Markenformen