Jeder kommt einmal an den Punkt, dass er sich Gedanken darüber machen sollte, wie er das, was er im Leben geschaffen hat, erhalten und auf seine Erben bzw. auf seine Nachfolger im Unternehmen übertragen kann, kurz: wie er seinen Nachlass regelt. "Nach mir die Sintflut" ist ein Motto, das Ihnen als Erblasser in den Augen Ihrer Nachwelt am wenigsten schmeichelt.
Das deutsche Erbrecht sieht eine gesetzliche Erbfolge vor. Wir beraten Sie gerne dazu, was das für Sie bedeutet und wie man dies ändert, wenn die gesetzliche Erbfolge Ihren Interessen und Wünschen nicht oder nur zum Teil entspricht. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere auch steuerliche Fragen.
Notfallvorsorge
Und wir bereiten Sie dabei auch noch auf den Notfall vor. Ein Unglück kann Jeden treffen. Sie können es bei aller Vorsicht nicht mit Sicherheit vermeiden. Denken Sie nur an einen plötzlichen Unfall oder eine schwere Erkrankung. Aber man kann zumindest darauf vorbereitet sein. Und Sie können es Ihren Angehörigen bzw. Ihren Partnern und Mitarbeitern im Unternehmen leichter machen, mit einer solchen Situation umzugehen, wenn Sie plötzlich unfall- oder krankheitsbedingt für längere Zeit ausfallen oder womöglich sogar überhaupt nicht mehr zurückkommen. Der „Notfallkoffer“ hilft.
Vorsorge als Unternehmer
Wenn Sie Unternehmer sind, gibt es für die Aufteilung und Übertragung Ihres Unternehmens und ggf. Ihres Kapitalvermögens noch viel mehr zu bedenken und vorzubereiten. Auch hierbei können wir Sie mit bewährten Konzepten und individuellen Handlungsmaximen kompetent beraten und unterstützen. Dies umfasst namentlich (exemplarisch) die folgenden Aspekte (vgl. zu einzelnen Punkten auch unseren Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht):
- Frühzeitige Planung Ihrer Nachfolge im Unternehmen, Suche und Auswahl eines Nachfolgers
- Besonders sorgfältige Notfallplanung (“Notfallkoffer“)
- Ggf. auf den/die Nachfolger zugeschnittene rechtzeitige Umstrukturierung Ihres Unternehmens (z.B. bei mehreren Nachfolgern in Familienunternehmen)
- Schaffung gesellschaftsrechtlicher Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsvertrag/Satzung
- Optimalerweise frühzeitige Integration des Nachfolgers in die Hierarchie des Unternehmens
- Abfindungsregelungen zugunsten weichender Erben unter Einbeziehung des außerbetrieblichen Vermögens, ggf. Verhandlung mit den weichenden Erben über Pflichtteilsregelungen oder gar einen Erbverzicht
- Ausarbeitung detaillierter, die Besonderheiten des Unternehmens berücksichtigender testamentarischer oder erbvertraglicher Regelungen unter Berücksichtigung zum Teil komplexer steuerrechtlicher Aspekte
- Ggf. Auswahl und Vorbereitung eines Testamentsvollstreckers
- Ganz wichtig für den Fall selbstbestimmter „Stabübergabe“: frühzeitige Planung, was Sie nach dem Ausscheiden aus Ihrem Unternehmen mit sich und Ihrem Leben anfangen!
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Malte Seeger
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