Kein Problem, wir übernehmen das gesamte Inkasso vom außergerichtlichen Aufforderungsschreiben über die gerichtliche Geltendmachung bis notfalls hin zur Beitreibung der titulierten Ansprüche im Zwangsvollstreckungsverfahren. Sobald die offene Rechnung von Ihnen unter Fristsetzung angemahnt oder die gesetzte Zahlungsfrist fruchtlos verstrichen ist, befindet sich der Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug und hat daher auch die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen.
Lassen Sie Ihre offenen Forderungen nicht zu lange liegen, sondern reichen Sie sie zügig bei uns ein. Dabei halten wir selbstverständlich auch stets eine eventuell drohende Verjährung im Blick und leiten die erforderlichen Maßnahmen ein. So können Sie sich ganz auf Ihr Hauptgeschäft konzentrieren und sicher sein, dass wir uns um Ihren Forderungseinzug kümmern.
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Rechtsanwalt Martin Dahmen
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