Von im Rechtsverkehr agierenden Gesellschaften sprechen wir bereits bei personenbezogenen, privatrechtlichen Zweckgemeinschaften mit mehr als einem Beteiligten (BGB-Gesellschaft, stille Gesellschaft), im Wesentlichen aber bei als Personen- oder Kapitalgesellschaft strukturierten Unternehmen (z.B. OHG, KG, Genossenschaften, GmbH, AG). Daneben gibt es vielfältige andere gesellschaftsrechtliche Strukturen wie z.B. Vereine, Stiftungen oder Sonderformen wie UG haftungsbeschränkt, KGaA, GmbH & Co. KG, PartG, PartG mbB.
Die jeweils für Sie interessengerechte Rechtsform kann nicht beliebig gewählt und geregelt werden, sondern jede Gesellschaftsform hat bestimmten gesetzlichen Vorgaben zu genügen und ist für bestimmte unternehmerische Zwecke besonders geeignet. Aus der Rechtsform ergeben sich vielfältige Handlungs- und Haftungskonsequenzen, die Sie als Unternehmer bei Ihren täglichen Entscheidungen berücksichtigen müssen, gleichgültig ob Sie Inhaber, Mitglied, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstand sind.
Bei Ihren Entscheidungen oder absehbaren Konflikten sollten Sie sich frühzeitiger anwaltlicher Unterstützung versichern. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet beraten und vertreten wir Sie kompetent, lösungsorientiert und schlagkräftig.
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