Das deutsche Erbrecht sieht eine gesetzliche Erbfolge vor. Wir beraten Sie gerne dazu, was das für Sie bedeutet und wie man dies ändert, wenn die gesetzliche Erbfolge Ihren Interessen und Wünschen nicht oder nur zum Teil entspricht. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere auch steuerliche Fragen.
Notfallvorsorge
Und wir bereiten Sie dabei auch noch auf den Notfall vor. Ein Unglück kann Jeden treffen. Sie können es bei aller Vorsicht nicht mit Sicherheit vermeiden. Denken Sie nur an einen plötzlichen Unfall oder eine schwere Erkrankung. Aber man kann zumindest darauf vorbereitet sein. Und Sie können es Ihrem Partner/Ihrer Partnerin bzw. Ihren Angehörigen leichter machen, mit einer Situation umzugehen, in der Sie plötzlich unfall- oder krankheitsbedingt für längere Zeit ausfallen oder womöglich gar nicht mehr da sind bzw. alleine entscheiden können. Ein „Notfallordner“ hilft.
Private Vorsorge
In Bezug auf die Übertragung oder Vererbung Ihres privaten Vermögens beraten wir Sie gerne unter anderem zu folgenden Punkten:
- Planung und Ausarbeitung eines Ihren Wünschen entsprechenden Nachlasskonzepts
- Hilfe bei der Formulierung eines Testaments und Ausarbeitung von Erbverträgen
- Verhandlung ggf. notwendiger Zustimmungen gesetzlicher Erben zu einer etwa gewünschten besonderen Aufteilung Ihres Vermögens unter Ihren Erben, zu Pflichtteilsansprüchen und Abfindungsregelungen
- Planung und Zusammenstellung von Notfallmaßnahmen für Ihre Angehörigen
- Vollmachten (über den Tod hinaus), Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Aber ebenso beraten und vertreten wir Sie als Erben zum Beispiel in folgenden Situationen:
- Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
- Beratung über die Frage der Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften
- Rechte und Pflichten des Erben in der Erbengemeinschaft
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Streitigkeiten zwischen Erben, etwa wegen Auslegungsfragen zu testamentarischen Verfügungen oder im Zusammenhang mit der Bewertung des Nachlasses im Ganzen oder in Teilen sowie hierauf gründenden Abfindungsansprüchen
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Wir stehen Ihnen auch bei kurzfristigen Terminwünschen schnell und kompetent zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Malte Seeger
+49 211 302 158 12
ms@pfp-beratung.de