Handelsrecht

Handelsvertreterrecht

Das Handelsvertreterrecht ist in §§ 84 bis 92 c HGB geregelt und bestimmt die Rechtsverhältnisse zwischen Handelsvertretern und Unternehmern.

Als im Handelsrecht erfahrene Kanzlei unterstützen wir Sie in folgenden Themen des Handelsvertreterrechts:

  • Erarbeitung, Gestaltung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Auskunftsansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen des Handelsvertreters
  • Durchsetzung und Abwehr von Provisionsrückforderungen gegen Handelsvertreter
  • Ermittlung, Durchsetzung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters
  • Beratung und Vertretung bei Vertragsbeendigung
  • Beratung und Vertretung zum Thema Wettbewerbsverbot

Erarbeitung, Gestaltung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen

Der Vertrag zwischen Handelsvertreter und Auftraggeber regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten.

Dabei sieht das HGB einige zwingende Bestimmungen vor, von denen nicht wirksam abgewichen werden darf. Andere Regelungen des HGB sind dispositiv, d.h. die Parteien können hierüber vom Gesetz abweichende vertragliche Vereinbarungen treffen.

Dabei ist die Abstimmung der Vertragsklauseln auf die reale und individuelle Interessenlage von Auftraggeber und Handelsvertreter von entscheidender Bedeutung. Der Einsatz von unangepassten Standardverträgen führt hier nach unserer Erfahrung eher zu Unklarheiten und unnötigen Diskussionen.

Regelungen zum Provisionsanspruch des Handelsvertreters

Der Handelsvertreter schuldet in der Regel keinen bestimmten Erfolg, wird aber üblicherweise nur dann bezahlt, wenn er erfolgreich ist. Die Parameter der Voraussetzungen, wann eine Provision geschuldet ist, legen die Parteien im Handelsvertretervertrag fest.

Hier bedarf es möglichst eindeutiger Provisionsregelungen, damit beide Seiten wissen, woran sie sind und ihre Tätigkeiten ganz gezielt darauf ausrichten können.

Vertragsbeendigung und Kündigung des Handelsvertretervertrages

Die Kündigung des Handelsvertretervertrags sollte zum Nachweis immer schriftlich erfolgen. Dabei sind keine Kündigungsgründe erforderlich, solange die Kündigung innerhalb der im Vertrag geregelten Fristen erfolgt.

Gerade, wenn es um die Frage der Berechtigung zur fristlosen Kündigung geht, können Emotionen – sowohl beim Handelsvertreter als auch beim Unternehmer – den klaren Blick verstellen. So werden mitunter teure Fehlentscheidungen getroffen. Eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung bedarf daher vorsorglich der anwaltlichen Begleitung. Dem zu Unrecht fristlos bzw. außerordentlich gekündigten Vertragspartner stehen oft wirtschaftlich erhebliche Ansprüche zu.

Wir beraten Sie gerne zum Thema Vertragsbeendigung, sei es durch fristlose, außerordentliche oder ordentliche Kündigung, aber auch dann, wenn Sie eine einvernehmliche Vertragsaufhebung eines Handelsvertretervertrages anstreben. Auch bei einem Aufhebungsvertrag sind gewisse Punkte zu beachten. Informieren Sie sich hier ausführlicher zum Thema Kündigung im Handelsvertreterrecht.

Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters, umgangssprachlich auch Ausgleich, Abfindung oder Kundenentschädigung genannt, ist eine Besonderheit des Handelsvertreterrechts.

Der Ausgleichsanspruch steht dem Handelsvertreter unter bestimmten Voraussetzungen bei Vertragsende zu. Die verbreitete Ansicht, der Ausgleichsanspruch bestehe immer in Höhe einer Jahresdurchschnittsvergütung aus den letzten fünf Jahren der Tätigkeit, ist falsch! Dieser so genannte Höchstbetrag begrenzt den Ausgleichsanspruch lediglich dann, wenn die Voraussetzungen des § 89 b Abs. 1 HGB darüber hinausgehend erfüllt sind. Zu den Voraussetzungen des § 89 b Abs. 1 HGB gehört beispielsweise, dass nur vom Handelsvertreter neu geworbene Stammkunden ausgleichspflichtig sind, die im letzten Vertragsjahr beim Unternehmer gekauft haben.

Berechnung, Durchsetzung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen gehören zu unserer täglichen Praxis. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Standorte

PFP Rechtsanwälte GmbH

Kanzlei für Recht und Steuern

Graf-Adolf-Platz 1-2
40213 Düsseldorf

info@pfp-beratung.de

Fon: +49 211 302 158 00