Handelsrecht

Erarbeitung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vom Gesetz dafür vorgesehen, Standardklauseln zu definieren, die Sie gegenüber einer Vielzahl von Vertragspartnern immer wieder verwenden.

Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht, AGB zu verwenden, aber durch die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie sich durchaus Vorteile gegenüber Ihren Geschäftspartnern oder Kunden verschaffen.

Dazu kann man natürlich hergehen und sich dabei aus dem Internet oder bei Mitbewerbern bedienen und mit Copy und Paste seine AGB erstellen. Der wesentliche Vorteil geht dabei aber nach unserer Erfahrung regelmäßig verloren. Denn jedes Geschäft ist anders und der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Daher gehen wir mit Ihnen Ihre operativen Prozesse durch und passen die AGB auf Ihre ganz speziellen Bedürfnisse an.

Dabei berücksichtigen wir natürlich auch die aktuelle Rechtsprechung zu der Frage der Wirksamkeit von AGB-Klauseln gegenüber Verbrauchern oder sonstigen Geschäftspartnern.

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